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Prozessansicht über das Thema Arbeitsunfall

Prozess des Monats – April: Arbeitsunfall melden

Vorsicht ist besser als Nachsicht“, dennoch lassen sich Arbeitsunfälle nicht vollkommen ausschließen. Im Falle des Falles stehen die Erstversorgung und die Gesundheit von Betroffenen an erster Stelle. Hat sich die Lage stabilisiert und der erste Schock ist überwunden, sollte auch an das weitere Vorgehen sowie Maßnahmen zur künftigen Vermeidung eines solchen Unfalls gedacht werden. Es gilt: „Vorsorge ist besser als Nachsorge“. Oftmals sind Folgeschäden einer Verletzung nicht unmittelbar abschätzbar. Hier bahnen sich erhebliche rechtliche und finanzielle Herausforderungen für Unternehmen an.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat, ist der Unfallversicherungsträger zu benachrichtigen. Zudem hat, unabhängig von der vermeintlichen Schwere der Verletzung, die Eintragung von geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen in ein Verbandbuch zu erfolgen.

Der nachfolgend vorgestellte Prozess „Arbeitsunfall melden“ automatisiert die Prüfung und Meldung eines Unfalls sowie die Prävention weiterer Unfälle im Modul roXtra Prozesse.

Der Prozess startet mit der Meldung des Unfalls. Dabei sind unter anderem die Betroffenen, eine Beschreibung des Vorfalls sowie mögliche Folgen anzugeben. Im nächsten Prozessschritt wird die Meldung durch den Verantwortlichen des Arbeitsschutzes geprüft. Dabei ist zu entscheiden ob präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Unfälle sowie die Benachrichtigung des Unfallversicherungsträgers notwendig sind.

Sind weder Benachrichtigung noch Maßnahmen notwendig, ist der Prozess beendet.

Ist die Benachrichtigung des Unfallversicherungsträgers jedoch erforderlich, erhält die Geschäftsführung die Aufgabe den Unfall zu melden.

Sind präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Unfälle sinnvoll, erhält das Maßnahmenmanagement die Aufgabe entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Zusätzlich wird festgelegt, ob eine Wirksamkeitsprüfung vonnöten ist. Wenn ja, findet die Wirksamkeitsprüfung zum festgelegten Datum statt. Wird die Maßnahme als wirksam bewertet, ist der Prozess abgeschlossen. Wird sie hingegen als nicht wirksam bewertet, müssen weitere Schritte entwickelt werden. Gegebenenfalls ist eine erneute Wirksamkeitsprüfung erforderlich. Der Prozess ist vollständig abgeschlossen, sobald alle Maßnahmen als wirksam bewertet werden.


In unserer neuen Rubrik „Prozess des Monats“ stellen wir Ihnen monatlich Prozesse, die Sie mit Modul roXtra Prozesse abbilden können, vor. Mithilfe des Moduls können Sie Formulare direkt in roXtra ausfüllen und zur Bearbeitung, Genehmigung oder Freigabe weiterleiten – und das mit nur einem Klick und ohne Medienbruch. Ihnen gefällt der vorgestellte Prozess und Sie möchten diesen auch bei sich integrieren? Zur Reduzierung Ihres Arbeitsaufwands bieten wir Ihnen hier direkt die BPMN-Datei dieses Prozesses an. Nachdem Sie den Prozess in Ihr roXtra hochgeladen haben, können Sie diesen überarbeiten und an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.

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