Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Roxtra GmbH, Schillerstraße 21, 73033 Göppingen, GERMANY (Stand 01.12.2020)
1. Sachlicher Geltungsbereich
1.1 Diese AGB sind Grundlage aller von der Roxtra GmbH geschlossenen Verträge.
1.2 Diese AGB sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
1.3 Es gelten ausschließlich die AGB der Roxtra GmbH. Widersprechende AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Preise
2.1 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.
3. Widerrufsrecht
3.1 Auf die Lieferarten „Ringbuch mit CD“ (bei Musterhandbüchern) und „CD-Rom mit Handbuch“ (bei QM-Software) gewährt die Roxtra GmbH ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Laufzeit beginnt ab Zugang der Lieferung beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung, oder die rechtzeitige telefonische oder schriftliche Anzeige.
3.2 Der Widerruf ist ausgeschlossen, sofern an der Ware angebrachte Siegel (z.B. Lizenzsiegel) beschädigt wurden oder anderweitige Öffnungsspuren an den Lizenzkarten erkennbar sind.
3.3 Bei der Lieferart „Online- Lieferung“ wird statt dem Widerrufsrecht ein Rabatt von 10% (in Worten: Zehn Prozent) auf den Nettopreis gewährt.
3.4 Bei der Lieferart „Online-Lieferung + CD-Rom“ wird weder ein Widerrufsrecht noch ein Rabatt gewährt.
3.5 Für die Software roXtra wird ein Widerrufsrecht von 30 Tagen gewährt. Für den Beginn der Widerrufsfrist ist das Bestelldatum maßgeblich. Das Widerrufsrecht bezieht sich nur auf die Lizenzen der roXtra Software. Bis dahin erbrachte Dienstleistungen der Roxtra GmbH werden nicht zurückerstattet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug nach 14 Tagen fällig, es sei denn, dass schriftlich ein Zahlungstermin vereinbart wurde.
4.2 Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nicht angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber.
4.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Roxtra GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben.
4.5 Unabhängig von vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Roxtra GmbH berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben. Insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von der Roxtra GmbH nicht ausgleicht. Die Roxtra GmbH kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden oder früheren Verträgen vom Kunden bezahlt worden sind.
5. Lieferung und Lieferverzug
5.1 Für Musterhandbücher (KombiPaket, ExpertPlus) beträgt die Lieferfrist beträgt 14 Tage ab Eingang der Bestellung.
5.2 Die Lieferfrist für die Software roXtra beträgt 14 Tage ab der Bereitstellung des vorbereiteten Servers durch den Kunden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen nebst Zinsen das Eigentum der Roxtra GmbH.
7. Vertraulichkeit
7.1 Die Roxtra GmbH und der Kunde werden alle Informationen, an deren Geheimhaltung die andere Partei ein berechtigtes Interesse hat (z.B. Finanzdaten, Know-how, personenbezogene Informationen) oder die als vertraulich gekennzeichnet sind, weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen noch (mit Ausnahme für die Zwecke dieses Vertrags) verwerten oder anderweitig nutzen.
7.2 Auf Anforderung, werden die Parteien alle während der Vertragsausführung erhaltenen Unterlagen an die andere Partei zurückgeben. Elektronisch übermittelte Unterlagen werden auf Verlangen der anderen Partei endgültig von allen Speichermedien gelöscht, sofern diese nicht gesetzlichen oder behördlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
8. Gewährleistung
8.1 Mängel der überlassenen Produkte und Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von der Roxtra GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl der Roxtra GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben.
8.2 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung von der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn die Roxtra GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der Roxtra GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
9. Haftung
9.1 Die Roxtra GmbH schließt die Haftung Ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten für leicht fahrlässige Schäden aus. Ferner wird die Haftung aller Erfüllungsgehilfen für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.2 Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, die für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung unabdingbar sind. Weiterhin gelten alle Haftungsausschlüsse nur sofern diese nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
9.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10. Schriftform, Gerichtsstand
10.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, sofern sich die Parteien nicht ausdrücklich auf eine andere Form einigen.
10.2 Auf diese AGB und die hiernach erteilten Aufträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Göppingen.