Die Frage, ob ein Qualitätsmanagement-System in Arztpraxen verpflichtend ist, und welche Vorteile ein wirkungsvolles QM mit sich bringt, hatten wir bereits in einem vorherigen Artikel geklärt. In diesem Beitrag möchten wir der Frage nachgehen: Wer darf das QM eigentlich überprüfen?
Am 18. April 2019 hat der G-BA (der gemeinsame Bundesausschuss) in der „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) [1] beschlossen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV’en) die Einhaltung der Qualitätsanforderungen überprüfen können.
Achtung:
Die „Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie“ (QFD-RL) ist eine andere Richtlinie als die QM-Richtlinie des G-BA [2].
Sollte eine Arztpraxis negativ auffallen, weil sie Aspekte des Qualitätsmanagements nicht erfüllt, kann dies im schlimmsten Fall folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Zum einen können Vergütungsabschläge sowie der Verlust von Vergütungsansprüchen die Folge sein. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Dritte (z. B. Gesundheitsämter) über die Verstöße informiert werden. Dies kann wiederum zur Folge haben, dass die betroffenen Praxen mit verstärkten Behördenbegehungen rechnen müssen. Wobei mit jeder Begehung das Risiko eines weiteren entdeckten Mangels und somit zu auferlegten Bußgeldern steigt. Für jede Begehung wird außerdem eine Kostenpauschale zwischen 200-, bis 600-, Euro fällig. Darüber hinaus lässt es sich meist nicht vermeiden, dass die Verstöße auch an die Öffentlichkeit gelangen, was im schlimmsten Fall zu einem erheblichen Imageschaden für die Praxis führen kann.
Einige mögen vielleicht denken: „Wenn eine Überprüfung ansteht, dann werde ich schon ein QM-System haben.“ Doch – Vorsicht bei Überlegungen, sich erst bei Ankündigung einer behördlichen Überprüfung mit dem QM auseinanderzusetzen. Keine Praxis baut ein QM-System in Windeseile auf. Dafür sind die Anforderungen zu komplex. Selbst wenn Sie in kurzer Zeit die Dokumentation zum QM „aus dem Boden stampfen“, wird Sie das bei einer Praxisbegehung nicht vor Ärger retten. Denn ein nicht-gelebtes QM-System ist leicht durchschaubar. Das fängt bereits bei der Dokumentation der Kühlschranktemperaturen an, ganz zu schweigen von Verfahrensanweisungen. Die perfekte Fälschung wäre so aufwändig, dass Sie auch direkt ein richtiges QM-System für Ihre Praxis aufbauen können. Qualitätsmanagement muss gelebt werden, sonst hat auch die Praxis keinen Nutzen davon! Nun gibt es viele Ärzte, die sagen, dass Sie ein QM-System haben, dessen Pflege jedoch sehr zeitintensiv ist, während das sich daraus resultierende Ergebnis nicht immer zufriedenstellend zeigt. Daran ist aber nicht das Qualitätsmanagement selbst schuld, sondern vielmehr die Umsetzung in der Praxis.
QMedicus hilft Ihnen, ein individuelles QM-System in Ihrer Praxis zu etablieren, an dem Sie mit Freude arbeiten werden, weil es leicht zugänglich und verständlich ist, und das für die Praxis auf einen hohen Nutzen zielt.
Die Softwarelösungen von roXtra unterstützen Sie dabei, Ihr Qualitätsmanagement normkonform und digital abzubilden. Dadurch können Sie relevante Regularien leicht umsetzen und dem nächsten erfolgreichen Audit oder Überprüfung steht nichts mehr im Weg.
Nachweise:
[1] https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1943/QFD-RL_2019-04-18_iK_2019-09-25.pdf
[2] https://www.g-ba.de/richtlinien/87/
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